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   BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83   

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https://dejure.org/1984,984
BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83 (https://dejure.org/1984,984)
BVerwG, Entscheidung vom 05.06.1984 - 9 C 71.83 (https://dejure.org/1984,984)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Juni 1984 - 9 C 71.83 (https://dejure.org/1984,984)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Asylverfahren - Asylberechtigter - Rechtsstellung - Anerkennung - Vorübergehender Verfolgungsschutz - Fluchtalternative

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • hjil.de PDF, S. 31 (Kurzinformation)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 1984, 733 (Ls.)
  • DVBl 1985, 239
  • DÖV 1985, 437
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 88.83

    Ausschluss des Asylrechts - Verfolgungsschutz - Fluchtland - Verfolgungsgefahr -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83
    Allerdings drohte dem Kläger, der sich als Asylsuchender zu erkennen gegeben hatte und vom jordanischen Staat durch die Ausstellung einer Asylbescheinigung als Verfolgter behandelt worden ist (vgl. zu dieser Voraussetzung das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 -), nach den verbindlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs in Jordanien weder politische Verfolgung, noch mußte er befürchten, nach Syrien abgeschoben zu werden, wo er nach seiner - im vorliegenden Zusammenhang als richtig zu unterstellenden - Behauptung mit Verfolgungsmaßnahmen rechnen muß.

    Das Recht zum Aufenthalt muß vielmehr eine gewisse Bewegungsfreiheit und die Möglichkeit bieten, eine Lebensgrundlage nach Maßgabe der im Aufnahmestaat bestehenden Verhältnisse zu finden (vgl. das genannte Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 -).

  • BVerwG, 07.10.1975 - I C 46.69

    Grundrecht auf Asyl - Politisch Verfolgte - Zurückweisung des Zufluchtsuchenden -

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83
    Wie in der Entscheidung vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - (BVerwGE 49, 202 f. [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]) im einzelnen dargelegt ist, würde dem Grundrecht auf Asyl jedoch nicht Genüge geschehen, wenn man es als auf einen bloßen Abschiebungsschutz beschränkt ansehen wollte.
  • BVerwG, 06.12.1978 - 1 C 46.75

    Tatbestand des Urteils - Verhandlungsniederschrift - Ausstellung einer

    Auszug aus BVerwG, 05.06.1984 - 9 C 71.83
    Wie in der Entscheidung vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - (BVerwGE 49, 202 f. [BVerwG 07.10.1975 - I C 46/75]) im einzelnen dargelegt ist, würde dem Grundrecht auf Asyl jedoch nicht Genüge geschehen, wenn man es als auf einen bloßen Abschiebungsschutz beschränkt ansehen wollte.
  • BVerwG, 15.12.1987 - 9 C 285.86

    Ausgestaltung - Bedeutung - Entscheidungsverfahren - Bundesamt - Ausländerbehörde

    Ebenso wie der Senat bereits zur Vorschrift des § 2 AsylVfG a.F. ausgesprochen hat (vgl. Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 290 sowie Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 71.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 3), muß auch § 2 AsylVfG n.F. im Lichte des Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG gesehen werden; Anwendungsbereich und Anwendungsgrenzen dieser Vorschrift müssen aus dem nach Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG zwingend Gebotenen bestimmt werden.

    Wie bereits im Urteil vom 7. Oktober 1975 - BVerwG 1 C 46.69 - (BVerwGE 49, 202) sowie später im Urteil vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 71.83 - (a.a.O.) dargelegt, würde dem Grundrecht auf Asyl jedoch nicht Genüge geschehen, wenn man es als auf einen bloßen Abschiebungsschutz beschränkt ansehen wollte.

    Der Senat hält damit insoweit an seiner in den Urteilen vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 und 9 C 71.83 - (a.a.O.) zu § 2 AsylVfG a.F. vertretenen Auffassung auch unter der Geltung des § 2 AsylVfG n.F. fest.

  • BVerwG, 11.11.1986 - 9 C 316.85

    Asylsuchender - Richterliche Überzeugung - Individuelles Verfolgungsschicksal -

    Das Berufungsgericht wird bei der erneut zu treffenden Entscheidung gegebenenfalls noch zu prüfen haben, welche Bewandtnis es mit dem dreimonatigen und somit - entgegen der Feststellung im Berufungsurteil - nicht nur wenige Tage dauernden Aufenthalt des Klägers in Österreich hatte, ob er dort also nicht bereits im Sinne von § 2 AsylVfG Schutz vor Verfolgung gefunden hatte (zu den Voraussetzungen des anderweitigen Verfolgungsschutzes vgl. Senatsurteile vom 5. Juni 1984 - BVerwG 9 C 88.83 - BVerwGE 69, 289 und - BVerwG 9 C 71.83 - Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 3).
  • VG Minden, 29.11.2017 - 10 K 1823/15

    Asylverfahren; Aufnahmebedingungen; Behandlung, unmenschliche oder erniedrigende;

    vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1984 - 9 C 71.83 -, InfAuslR 1985, 29 (juris Rn. 12).
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